Produktbeschreibung
Das SICAM CM-8830 ist ein I/O-Anzeige?dul für die visuelle Überwachung von Kopplungsleitungen im SICAM-Kommunikationssystem. Das Modul verfügt über eine LED pro I/O-Linie und ermöglicht damit eine schnelle Diagnose der Signalzustände. Die Leistungsaufnahme liegt unter 0,6 W, sodass das Modul auch in energiesensiblen Steuerungsumgebungen einsetzbar ist. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 02/2019 und unterliegt den REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Überwachung von SPS-Kopplungsmodulen in Steuerverteilern sowie die Diagnoseunterstützung in dezentralen Automatisierungsanlagen. Das CM-8830 ermöglicht eine Echtzeitvisualisierung der I/O-Zustände ohne zusätzliche externe Stromversorgung, da die Leistung direkt aus der Kopplung bezogen wird. Das Modul wird als Kopplungselement in SICAM-Systemen für Schaltschrankbauer und Anlagenbauer verwendet, um Betriebszustände schnell erkennen zu können. Die Montage erfolgt direkt am Kopplungsmodul ohne Zusatzmaterial. Mit einem Nettogewicht von 0,3 kg ist das Modul leicht und kompakt für alle Standard-Schaltschrankanordnungen geeignet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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20,00 × 15,00 × 7,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001423 |
| Produktfamilie |
Kopplungsmodul |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
30 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
20,00 x 15,00 x 7,00 cm |
| Nettogewicht |
0,3 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.02.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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