Produktbeschreibung
Die Kopfraumblende IP4X von Siemens mit den Abmessungen 225 mm Höhe und 800 mm Breite dient zum Verschließen des Kopfraums in Schaltschrank-Systemen. Sie bietet Schutzart IP4X und verhindert das Eindringen von Fremdkörpern und Verschmutzung in den oberen Schrank-Bereich. Die Blende ist 4,2 kg schwer und wird in Stückzahl einzeln geliefert.
Anwendungsbereiche
Im Schaltschrankbau wird die Kopfraumblende typischerweise eingesetzt, um den Bereich oberhalb der installierten Komponenten wie Leistungsschalter, Schütze oder Steuerungsmodule sauber zu halten und vor Staub und Verschmutzung zu schützen. In Anlagen mit hohem Wartungsaufkommen, etwa in Verpackungsmaschinen oder Förderanlagen, trägt die Blende zur Reduzierung von Ausfallzeiten durch Verschmutzungsschäden bei. Die Montage erfolgt werkzeuglos im Hutschienen-System des Schaltschranks. Die Abmessungen ermöglichen eine flexible Anpassung an verschiedene Schrank-Breiten. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 18. März 2008 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Die Lieferzeit beträgt in der Regel drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,2000 kg
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| Artikelgewicht: |
4,2000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
90,50 × 31,50 × 6,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002617 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
905,00 x 315,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
4,2 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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