Produktbeschreibung
Die Kopfraumblende 8PQ2000-6BA08 ist eine Abdeckblende für den Kopfraum von Schaltschränken nach ETIM-Klassifizierung EC002617. Die Blende bietet eine Schutzart IP40 und ist mit den Abmessungen Höhe 175 mm und Breite 600 mm ausgelegt. Das Nettogewicht beträgt 2,843 kg bei einer Verpackungsgröße von 600 × 250 × 30 mm. Die Blende erfüllt alle Anforderungen der RoHS-Direktive seit 01.08.2014 und unterliegt der REACH-Informationspflicht nach Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Abdeckung von Verdrahtungsräumen in Schaltschränken für Steuerungsverteilern und die Verschalung von Hutschienenbereichen in Niederspannungsverteilern. In der Praxis wird die Blende häufig in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Automatisierungsanlagen verwendet, um den Kopfraum vor Verschmutzung und Kontakt zu schützen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu offenen Schaltschränken bietet die IP40-Blende eine definierte Schutzart und verhindert das Eindringen von Fremdkörpern in kritische Bereiche. Für die Installation benötigen Sie das entsprechende Befestigungszubehör gemäß Siemens-Standard. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Werktage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,8430 kg
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| Artikelgewicht: |
2,8430 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
60,00 × 25,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002617 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
600,00 x 250,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
2,843 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.08.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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