Produktbeschreibung
Die Kommutierungsdrossel 6SE6400-3CC01-0AB3 ist ein Zubehörteil für die Frequenzumrichterbaureihe MICROMASTER 4 von Siemens. Die Netzdrossel arbeitet mit einer Nennspannung von 200 bis 240 V Wechselstrom, einer Strombelastbarkeit von 8,1 A und einer Induktivität von 3,6 mH. Sie wird direkt auf der Netzseite des Umrichters installiert und reduziert hochfrequente Schaltgeräusche sowie elektromagnetische Störungen, die durch die Leistungselektronik des Frequenzumrichters entstehen. Die Drossel trägt zur Netzrückwirkungsminderung bei und schützt das Stromversorgungsnetz vor Verzerrungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Motoransteuerung in Förderanlagen und Verpackungsmaschinen sowie die Drehzahlregelung von Pumpen und Lüftern in Schaltschränken mit begrenzter Netzkapazität. Eine weitere Anwendung liegt in der Reduktion von Funkstörungen bei empfindlichen Messsignalen in Automatisierungsanlagen. Die Drossel wird werkzeuglos auf eine Hutschiene montiert und direkt mit den netzführenden Leitungen des MICROMASTER 4 verschraubt. Für andere Umrichterbaureihen wie die V20 sind separate Drosseln erhältlich. Der Betrieb ist wartungsfrei und erfordert keine zusätzliche Kalibrierung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,5000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,5000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,00 × 20,50 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Netzdrosseln |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 205,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,5 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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