Produktbeschreibung
Die Kommutierungsdrossel 4EP3701-6DS00 ist eine spezialisierte Niederspannungsdrossel für den Einsatz in 3-phasigen Stromrichtern und Leistungsumrichtern. Sie ist für eine Nennspannung von 400 V bei 50 Hz ausgelegt und weist einen Spitzenstrom Ithmax von 28 A auf. Der Dauerstrom im Strang beträgt 25 A. Die Drossel hat eine Induktivität von 0,789 mH und eine Spannungsabfallquote (Uk) von 4 Prozent. Die Wärmeklasse ist TA/Isokl: 40/B, die Schutzart IP00. Der Anschluss erfolgt mittels Schraubbefestigung, was eine sichere und dauerhafte Verdrahtung in Schaltschränken gewährleistet.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Kommutierungsstromkreise in Stromrichtern für industrielle Antriebssysteme, Förderband-Frequenzumrichter und Zellenbeschaltungen in Drehstrom-Umrichtern. Eine weitere Anwendung liegt in der Filterung und Strombegrenzung bei Schaltfrequenz-Stromrichtern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Netzdrosseln dienen Kommutierungsdrosseln primär der Optimierung des Stromkommutierungsprozesses zwischen Leistungshalbleitern und nicht hauptsächlich der Netzverträglichkeit. Die Drossel ist nach EN 61558-2-20 genormt und erfüllt die RoHS-Richtlinie sowie Exportkontrollbestimmungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
3,9000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
235,00 × 230,00 × 180,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002563 |
| Produktfamilie |
Drosseln |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
25 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
235,00 x 230,00 x 180,00 mm |
| Nettogewicht |
4,038 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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