Produktbeschreibung
Der Kombi-Ableiter Typ 1 + 2 5SD7443-8KK21 ist ein kombinierter Überspannungsschutz für Blitz- und Schaltüberspannungen in Energieversorgungsanlagen. Das Gerät ist dreipolig ausgeführt (3+0 Schaltung), mit einer Nennspannung Uc von 300 V und einer Stoßstromfestigkeit Iimp von 12,5 kA. Es erfüllt die Anforderungsklasse B+C nach EN 61643-11 und ist speziell für TNC-Systeme konzipiert. Die Baugröße passt in das 40-mm-Sammelschienensystem und ermöglicht eine kompakte Integration in Niederspannungsverteilern. Das Gerät verfügt über eine Fernanzeige zur Überwachung des Funktionszustands.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Absicherung von Energieversorgungen gegen Blitzströme in Gebäudeeinführungen, der Schutz von Schaltanlagen und Verteilergehäusen sowie die Kombination mit Leitungsschutzschaltern in Industrie- und Gebäudeinstallationen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Typ-1-Ableitern (nur für direkte Blitzströme) bietet die Typ-1+2-Kombination zusätzlichen Schutz gegen Schaltüberspannungen und ist daher universeller einsetzbar. Die RoHS-Konformität ist gewährleistet. Montagehöhe auf dem 40-mm-Schienensystem ermöglicht platzsparende Installation neben Leitungsschutzschaltern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,7500 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
115,00 × 97,00 × 86,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000941 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
115,00 x 97,00 x 86,00 mm |
| Nettogewicht |
0,75 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.02.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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