Produktbeschreibung
Die Kodierstifte 3ZY1440-1AA00 sind Zubehörteile für die abnehmbaren Klemmen der SIRIUS-Geräte von Siemens im industriellen Hutschienengehäuse. Sie dienen der eindeutigen Kodierung von Klemmenpositionen und tragen zu einer sicheren und fehlerfreien Verdrahtung in Schaltschränken bei. Die Kodierstifte sind speziell für die SIRIUS-Klemmsysteme entwickelt und gewährleisten eine Zuordnung der Leiter zu den jeweiligen Anschlüssen. Das Nettogewicht beträgt 0,00028 kg pro Stück, die Verpackungsmaße sind 5,00 x 3,00 x 3,00 mm. Die Kodierstifte unterliegen der RoHS-Richtlinie (Einhaltung seit 01.03.2017) und erfüllen die REACH-Informationspflichten gemäß aktueller Kandidatenliste. Sie sind als Einzelstück (Mengeneinheit: 1 Stück) erhältlich.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Kodierung von Klemmenreihen in Steuerungsverteilern sowie in Schutzbeschaltungsschränken für Antriebe und Automatisierungssysteme. Bei der Auswahl der Kodierstifte ist die Kompatibilität mit der jeweiligen SIRIUS-Klemmenbaureihe zu beachten, da die Kodierungssysteme produktspezifisch ausgelegt sind. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,00 × 3,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
5,00 x 3,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,00028 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
12 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.03.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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