Produktbeschreibung
Das Koaxialkabel für eintauchbare Messaufnehmer ist ein Standard-Sensorleitungspaar mit einer Länge von 20 Metern in koaxialer Ausführung. Es wird ohne integrierte Kabelverschraubungen am Messwertumformer geliefert und eignet sich speziell für den Einsatz in nassen und untergetauchten Umgebungen, wo lange Übertragungsstrecken zwischen Sensor und Elektronik erforderlich sind. Das Kabel entspricht den aktuellen europäischen Anforderungen der RoHS-Richtlinie und erfüllt die REACH-Informationspflichten. Mit einem Nettogewicht von circa 1,83 kg bietet die 20-Meter-Ausführung optimale Länge für Fernmessungen in Behältern, Brunnen, Kanälen und Abwasseranlagen ohne zusätzliche Verbindungselemente. Die koaxiale Struktur garantiert Schirmung gegen elektromagnetische Störungen, die besonders bei langen Messleitungen kritisch sind.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Füllstand- und Druckmessung in Klärbecken, Abwasserpumpstationen sowie Wasserwirtschaftsanlagen, wo Sensoren dauerhaft unter Wasser montiert sind. Bei Bedarf können Standard-Kabelverschraubungen für M12 oder M14 Anschlüsse separat beschafft werden, um das Kabel an entsprechende Messwertumformer anzubinden. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise fünf Arbeitstage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,8280 kg
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| Artikelgewicht: |
1,8280 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000019 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99I |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
1,828 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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