Produktbeschreibung
Der Knebelschalter 3SB2202-2AE01 ist ein verrastender Wahlschalter mit runder Kunststoffoberfläche und grüner Griffkappe für sichere manuelle Bedienung. Der Schalter verfügt über zwei stabile Schaltstellungen (O und I), einen Schaltwinkel von 62 Grad und eine Schaltfunktion (1S). Die Baugröße von 16 mm Durchmesser ermöglicht kompakte Integration in Bedienfeldern und Steuerpulten. Das Gehäuse aus Kunststoff ist RoHS-konform seit 2006 und erfüllt die EU-Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Steuerstände von Förderanlagen, Druckmaschinen und Verpackungsautomaten, wo Bediener zwischen zwei stabilen Schaltzuständen wählen müssen. Häufig auch in Laborautomationen und Prüfanlagen eingesetzt, um schnelle Umschaltungen zwischen definierten Betriebsmodi zu ermöglichen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber reinen Druckschaltern bietet der verrastende Knebelschalter den Vorteil, dass der Schaltweg deutlich größer ist und die manuelle Betätigungsrichtung optisch klarer erkennbar wird. Das Rastprinzip verhindert unbeabsichtigte Schaltauslösungen durch Vibrationen oder zufällige Berührung. Netzwerkdichte Lieferzeit beträgt 10 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0290 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0290 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,00 × 5,00 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001029 |
| Produktfamilie |
Komplette Gerätekombinationen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 50,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
0,029 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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