Produktbeschreibung
Der Knebelschalter 3SB2000-2HG01 ist ein rundes Betätigungselement aus Kunststoff in weiß mit zwei verrastenden Schaltstellungen O-I. Der Schalter besitzt einen Durchmesser von 16 mm, einen Schaltwinkel von 90 Grad und ermöglicht damit schnelle, sichere Schalthandlungen in der Automatisierungstechnik. Die verrastende Ausführung gibt dem Bediener haptisches Feedback über den Schaltzustand und verhindert ein unbeabsichtigtes Verstellen. Die weiße Kunststoffoberfläche ermöglicht eine gute optische Erkennbarkeit in Bedienfeldern und Schaltschränken.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Betätigung von Schütz- und Relaiskreisen in Verpackungsmaschinen sowie die manuelle Steuerung von Antrieben in Förderanlagen. Auch in Prüfständen und Laborausrüstungen wird dieser Schaltertyp häufig für das An- und Ausschalten von Stromkreisen verwendet.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Drucktastern ermöglicht die Knebelausführung ein größeres Betätigungsfeld und reduziert versehentliche Fehlschaltungen durch die stabiler greifbare Form. Der Schalter erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nach 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0080 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0080 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,60 × 4,60 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000221 |
| Produktfamilie |
Betätigungs- und Meldeelemente |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
106,00 x 46,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,008 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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