Produktbeschreibung
Die Klemmenschutzplatte 3KC9827-2 ist ein Zubehörteil für die dreipoligen Niederspannungsschaltgeräte 3KC4 und 3KC8 mit einer Nennleistung von 630 A. Die Schutzplatte schützt die Klemmen auf Ober- und Unterseite vor Verschmutzung und unbeabsichtigtem Kontakt und wird mit einem Schraubenset geliefert. Die Platte ist für die Anbringung an 3-poligen 630-A-Baureihen der 3KC-Serie ausgelegt.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Schutz von Klemmen in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken bei Schaltgeräten mit hohem Bemessungsstrom. Besonders in Umgebungen mit Verschmutzung oder bei häufiger Wartung wird die Schutzplatte eingesetzt, um die Kontaktflächen vor Staub, Feuchtigkeit und mechanischen Beschädigungen zu bewahren. Die Schutzplatte kann ebenso bei Umrüstungen oder Modernisierungen bestehender 3KC-Anlagen nachgerüstet werden, um die Sicherheit und Lebensdauer der Schaltgeräte zu erhöhen. Das Zubehörteil ist RoHS-konform und unterliegt den geltenden Elektroschrott-Rücknahmepflichten. Mit den im Lieferumfang enthaltenen Befestigungsschrauben ist die Montage werkzeuggerecht durchführbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2860 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2860 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
23,00 × 15,10 × 0,60 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
230,00 x 151,00 x 6,00 mm |
| Nettogewicht |
0,286 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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