Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung kurz 3VA9601-0WD40 ist ein Schutzzubehör für 4-polige IEC-Schalter der 3VA-Baureihe bis 1250 A. Sie schützt die Anschllussklemmen vor direktem Kontakt und Verschmutzung in Schaltanlagen und Niederspannungsverteilern. Die Abdeckung ist für die Schalter 3VA15 und 3VA25/26 ausgelegt und wird als Einzelstück geliefert. Das Nettogewicht beträgt 0,826 kg. Die Verpackungsmaße liegen bei 340 × 250 × 70 mm, die Lieferfähigkeit wird mit 3 Tagen angegeben. Das Produkt entspricht der RoHS-Richtlinie seit dem 1. Januar 2016 und unterliegt den Exportkontrollbestimmungen AL N / ECCN EAR99.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Sicherung von Anschlüssen in Schaltschränken für Steuerungen von Förderanlagen und Verpackungsmaschinen sowie die Klemmenabsicherung in Niederspannungsverteilern für Fabrikations- und Lagersysteme. Die Abdeckung reduziert das Fehlerrisiko durch Kontakt mit stromführenden Teilen während Wartungs- und Reparaturarbeiten im Schaltschrank. Sie ist Teil des umfangreichen Zubehörsortiments für die 3VA-Schalterserie und lässt sich werkzeuglos anbringen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,8260 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
340,00 × 250,00 × 70,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
340,00 x 250,00 x 70,00 mm |
| Nettogewicht |
0,826 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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