Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung verlängert 3VA9471-0WF40 ist ein Zubehörteil für die Siemens Niederspannungsschalter der Baureihen 3VA53/54 und 3VA63/64. Die vier Öffnungen entsprechen der 4-poligen Ausführung und schützen die Anschlussklemmen vor mechanischen Beschädigungen, Verschmutzung und unbeabsichtigten Kontakten während des Betriebs im Schaltschrank. Das Gewicht beträgt 0,319 kg bei Verpackungsmaßen von 190 x 106 x 103 mm. Die Abdeckung erfüllt die aktuellen Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 01.01.2016 und unterliegt den gültigen Exportkontrollbestimmungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Niederspannungsverteilungen in Industrieanlagen, Verpackungsmaschinen und Automatisierungsanlagen, wo Schalter der 3VA-Serie als Haupt- oder Motorabschalter eingesetzt werden. In Schaltschränken mit häufiger Wartung und Inspektionen verhindert die Abdeckung Verschleiß der Anschlussgewinde und Beschädigungen durch Werkzeug.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Standard-Klemmenabdeckungen bietet die verlängerte Ausführung zusätzlichen Schutz und ermöglicht ein sauberes Schaltschrankbild. Die Lieferzeit beträgt regelmäßig drei Tage, sodass Ersatz auch kurzfristig verfügbar ist.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3190 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
0,319 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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