Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung 3VA9353-0KB01 ist eine Schutzkomponente für Steck- und Einschubtechnik und dient als Zubehör zu den 3-poligen Leistungsschaltern der Baureihen 3VA13, 3VA14, 3VA23 und 3VA24 von Siemens. Sie gehört zur Produktfamilie Zubehör und Ersatzteile 3VA9 für IEC-Schalter bis 1250 A und ist Teil des kommerziellen Sortiments für Niederspannungsschalttechnik nach ETIM-Klasse EC002498. Die Abdeckung wird werkzeuglos auf die Klemmenblöcke aufgesteckt und schützt die Anschlussbereiche vor Verschmutzung, Feuchte und unbeabsichtigtem Kontakt während Montage und Betrieb. Das Bauteil ist RoHS-konform seit 01.04.2014 und unterliegt den Bestimmungen zur Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie.
Anwendungsbereiche
In Schaltschränken für Energieverteilung und Maschinensteuerung wird die Klemmenabdeckung eingesetzt, um die Kontaktsicherheit zu erhöhen und die Lebensdauer der Schaltgeräte zu verlängern. Auch bei der Instandhaltung von bestehenden 3VA-Systemen dient sie als Schutzkomponente beim Austausch oder bei der Erneuerung von Schaltgerätekombinationen. Die Verpackung erfolgt einzeln zu je 1 Stück mit einem Nettogewicht von 84 g und ist schnell lieferbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0840 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
280,00 × 160,00 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
280,00 x 160,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,084 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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