Produktbeschreibung
Die HRC Klemmenabdeckung 3NX3141 ist eine Schutzvorrichtung für 1-poliges NH-Sicherungsunterteil der Baugröße 1 in universeller Ausführung. Sie wird auf die Anschllussklemmen des NH-Unterteils aufgesetzt und schützt diese vor unbeabsichtigtem Kontakt sowie vor Verschmutzung und Beschädigungen während des Schaltschrankbaus und des Betriebs. Das Zubehörteil ist aus robustem Kunststoff gefertigt, nettogewichtig 0,049 kg und passt auf alle NH-Unterteile Größe 1 mit universeller Klemmenausführung. Die Abdeckung erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 24.07.2024 und unterliegt der WEEE-Rücknahmepflicht nach 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Sicherung von DC-Stromkreisen in dezentralen Niederspannungsverteilern sowie die Absicherung von Steuerstromkreisen in Schaltschränken für Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. In Automatisierungsanlagen schützt die Abdeckung die Klemmen vor Beschädigungen durch Vibrationen und Verschmutzung. Die universelle Ausführung ermöglicht den Einsatz in heterogenen Schaltschrankumgebungen, ohne dass unterschiedliche Varianten gelagert werden müssen. Das Produkt ist unverzüglich lieferbar mit einer Regel-Lieferzeit von 5 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0490 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0490 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
21,30 × 16,00 × 8,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001660 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
213,00 x 160,00 x 85,00 mm |
| Nettogewicht |
0,049 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
6 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.07.2024 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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