Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung Seitenwand 3KC0 BG 5 ist eine Schutzkomponente für die Siemens 3KC0 Baugröße 5. Sie wird als 2er-Set geliefert und passt auf 3-polige und 4-polige Ausführungen der 3KC0-Reihe. Die Abdeckung wird seitlich an den Klemmenbereich montiert und schützt so die Kontaktierungsstelle vor Verschmutzung, Feuchte und zufälligen Berührungen. Mit Verpackungsmaßen von 134 × 28,5 × 5 mm und einem Nettogewicht von 111 g ist das Zubehör platzsparend zu lagern. Die Lieferfrist beträgt typischerweise fünf Werktage.
Anwendungsbereiche
In Schaltschränken für Automatisierungsanlagen wird diese Abdeckung häufig nach der Montage und Verdrahtung aufgebracht, um die fertiggestellte Schaltanlage vor Wartungs- und Betriebsrisiken zu schützen. Auch in Steuerungsverteilern mit mehreren 3KC0-Modulen tragen die Seitenwandabdeckungen zur Ordnung und Sicherheit bei. Das Zubehör entspricht den geltenden RoHS-Anforderungen seit Januar 2016 und unterliegt keinen Rücknahmepflichten gemäß WEEE-Richtlinie. Die Abdeckung ist ein standardisiertes Ersatzteil und kann bei Beschädigungen oder Verschleiß schnell ausgetauscht werden, ohne die gesamte 3KC0-Schaltanlage zu beeinträchtigen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1110 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1110 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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13,40 × 2,85 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
134,00 x 28,5 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,111 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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