Produktbeschreibung
Die Klemmenabdeckung Seitenwand 3KC0 BG 4 ist eine Schutzabdeckung für Niederspannungsschaltgeräte der Baugröße 4. Das Zubehörteil schützt die Klemmenbereiche und Seitenwandbereiche vor Verschmutzung, Beschädigungen und unbeabsichtigtem Kontakt während Betrieb und Wartung. Die Abdeckung ist für 3- und 4-polige Schaltgeräte geeignet und wird als 2er-Set bereitgestellt. Das Nettogewicht beträgt 0,101 kg bei einer Verpackungsgröße von 150 × 150 × 240 mm. Die Lieferfrist liegt bei etwa 5 Tagen. Die Abdeckung erfüllt die Stoffbeschränkungen der RoHS-Richtlinie seit dem 21.01.2016 und unterliegt der REACH-Informationspflicht.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Austausch verschlissener oder beschädigter Originalabdeckungen in Schaltschränken sowie die Nachrüstung bei Renovierungen von Schaltanlagen. Das Zubehörteil ermöglicht die Wiederverwendung von bereits vorhandenen 3KC0-Schaltgeräten ohne Neubeschaffung. Im Schaltschrankbau wird die Seitenwandabdeckung als Standard-Ersatzteil nach Wartungen und Umbauten eingesetzt, um die Schutzart und Betriebssicherheit des Schaltgeräts zu gewährleisten. Die Montage erfolgt werkzeuglos durch Aufstecken auf die Schaltgerätekörper.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
15,00 × 15,00 × 24,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 150,00 x 240,00 mm |
| Nettogewicht |
0,101 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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