Produktbeschreibung
Der Kabelsatz 3VW9011-0AT72 ist ein Spannungsabgriff-Zubehör für die Leistungsschalter-Reihen 3WL10 und 3VA27 von Siemens. Das Kabel ist für die Montage an der Oberseite des Leistungsschalters ausgelegt und ermöglicht die Messfeldanbindung (MF) mit drei Polen. Der Kabelsatz wird als Einzelstück geliefert und wiegt 0,027 kg. Die Verpackungsabmessungen betragen 140 × 90 × 61 mm. Das Produkt unterliegt der RoHS-Richtlinie und erfüllt seit dem 29. Juni 2017 alle stoffbezogenen Anforderungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Aufbau von Niederspannungsverteilern mit Messfeldintegration sowie die Nachrüstung und Instandhaltung bestehender 3WL10- und 3VA27-Installationen in Schaltanlagen und Industrieverteileranlagen. Ein zweites Einsatzfeld liegt in der Erweiterung von Schutzfunktionen durch zusätzliche Messstellen in dezentralen Schaltschränken. Das Kabel ist speziell für die Topologie mit drei Polen oben konstruiert und garantiert sichere elektrische Verbindungen zwischen dem Leistungsschalter und dem Messsystem. Ersatzkabel dieser Art sind wichtig für die Verfügbarkeit von Anlagen im Regelbetrieb und bei Wartungsarbeiten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0270 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,027 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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