Produktbeschreibung
Der Kabelkäfig 3VA9157-0KB02 ist eine Steck- und Einschubeinheit für die Leistungsschalter der Baureihe 3VA11. Das Zubehörteil dient der Führung und Fixierung von Anschlussleitungen in 3-poligen und 4-poligen Schaltern und gewährleistet eine sichere mechanische und elektrische Verbindung. Die Ausführung als Einschubeinheit ermöglicht schnelle Montage und Demontage ohne Werkzeug im Schaltschrank. Das Nettogewicht beträgt 0,032 kg, die Verpackungsmaße sind 285 × 160 × 20 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Ergänzung von Leistungsschaltern in Niederspannungsverteilern sowie die Bestückung von Neuanlagen und Ersatzteilbeschaffung in bestehenden Schaltschränken. Der Kabelkäfig ist RoHS-konform seit 01.04.2014 und unterliegt den EU-Stoffbeschränkungsrichtlinien.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Verdrahtungszubehör wie Querverbindern oder Kontaktsätzen konzentriert sich der Kabelkäfig spezifisch auf die Leiterführung in den Steckanschlüssen der 3VA11-Serie. Das Teil wird als Originalzubehör von Siemens geliefert und sichert die Kompatibilität mit dem zugehörigen Leistungsschalter ab. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0320 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0320 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
28,50 × 16,00 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
285,00 x 160,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,032 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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