Produktbeschreibung
Die Kabeleinfuehrungsplatte BD2-250-EBAL ist eine Einspeisekomponente für Schienenverteiler mit Bemessungsstrom bis 250 A. Sie dient der organisierten Kabelführung und -anordnung in Niederspannungs-Schaltanlagen und Energieverteilsystemen. Die Platte wird direkt am Schienenverteiler montiert und ermöglicht eine strukturierte Kabelbündelung im Schaltschrank. Das Nettogewicht beträgt 0,3 kg, die Verpackungsmaße sind 215 × 135 mm bei einer Tiefe von 3 mm. Das Produkt ist RoHS-konform gemäß der Stoffbeschränkungsrichtlinie seit 2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Energieverteilung in Industrieschaltanlagen, die Kabelorganisation in Verteilerblöcken für Produktionsmaschinen sowie die strukturierte Verdrahtung in Photovoltaik-Wechselrichtern und Frequenzumrichter-Schränken. Eine weitere Anwendung ist die Kabelbündelung in MSR-Anlagen und dezentralisierten Steuerungsverteilern. Die BD2-250-EBAL unterscheidet sich von separaten Kabelkanal-Systemen durch ihre direkte, platzsparende Integration in den Schienenverteiler ohne zusätzliche Befestigungselemente. Lieferzeitstandard ist 15 Tage. Die Platte ist Einzelkomponente und wird pro Stück geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
0,30 × 21,50 × 13,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000122 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
3,00 x 215,00 x 135,00 mm |
| Nettogewicht |
0,3 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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