Produktbeschreibung
Der Kabelanschlusshalter WL1116/FIX/B04/TUER ist eine Anbaukomponente für 3WA-Schaltgeräte in Baugröße 1. Der Halter ermöglicht die sichere Befestigung von Anschlussleistungskabeln an Schaltschrankfronten und -türen bei 3-poliger oder 4-poliger Ausführung der Schaltgeräte. Die Nennbreite des Halters beträgt 400 mm und ist für den Festeinbau konzipiert. Das Nettogewicht liegt bei 5,59 kg, die Verpackungsmaße betragen 400 × 360 × 60 mm. Der Halter wird einzeln verpackt und ist ab Lager mit einer Lieferzeit von 14 Tagen verfügbar.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind großvolumige Schaltschränke im Maschinenbau und der Anlagentechnik, wo mehrpolige Schaltgeräte an zugänglichen Türpositionen montiert werden müssen. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Verdrahtung in Verteilerboxen und Hauptschalter-Installationen, wo eine sichere Kabelführung und Befestigung an der Schrankaußenseite erforderlich ist. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Juni 2011 und unterliegt keinen Exportkontrollbestimmungen nach Anlage AL und ECCN. Der Halter ist ein separates Zubehörelement und wird zusätzlich zu den 3WA-Schaltgeräten beschafft.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
5,5890 kg
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| Artikelgewicht: |
5,5890 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
40,00 × 36,00 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002620 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
400,00 x 360,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
5,589 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.06.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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