Produktbeschreibung
Der Kabelanschlusshalter 3WA Baugröße 1 ist eine Schaltschrank-Komponente zur Befestigung und Anordnung von Kabelanschlüssen an 3WA-Leistungsschaltern. Die Typbezeichnung 8PQ6000-5BA76 kennzeichnet die Ausführung mit Blende B in einer Breite von 800 mm. Der Halter ist für Festeinbau als Einschub konzipiert und ermöglicht die geordnete Kabelführung und Anschlussorganisation in Schaltschränken. Das Nettogewicht beträgt 7,26 kg, die Verpackungsmaße betragen 760 × 260 × 60 mm. Die Komponente erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den aktuellen Anforderungen der REACH-Verordnung. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzgebiete sind Niederspannungsverteilungen, industrielle Schaltanlagen und Verteilersysteme, bei denen mehrere Leistungsschalter mit Schützen und Relais kombiniert werden. Der Halter dient auch in Steuerungsverteilern zur Strukturierung von Anschlussleisten und zur Reduzierung von Fehlerquoten bei der Verdrahtung. Die Blende B mit 800 mm Breite ist auf standardisierte Hutschienen-Montagebaugruppen abgestimmt. Bei der Auswahl sollten die verfügbare Schaltschrankbreite und die Anzahl der zu befestigenden Kabelanschlüsse beachtet werden. Die Lieferzeit beträgt regulär 14 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
7,2600 kg
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| Artikelgewicht: |
7,2600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
76,00 × 26,00 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002620 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
760,00 x 260,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
7,26 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.06.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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