Produktbeschreibung
Die Kabelanschlussabdeckung 3NP1921-1CB00 ist ein Zubehörteil für Sicherungs-Lasttrennschalter der Serie 3NP1 und passt auf die Baugröße NH000 für einpolige Schalter. Das Produkt ist nach RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die aktuellen Stoffbeschränkungen seit dem 15. Oktober 2017. Die Abdeckung dient dem Schutz der Kabelanschlüsse an Lasttrennschaltern in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Stromkreisen in Niederspannungshauptverteilern sowie die Verdrahtung in industriellen Schaltanlagen und Verteilerblöcken. Die Kabelanschlussabdeckung verhindert unbeabsichtigte Kontakte an den Anschlussleisten und trägt damit zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei. Sie lässt sich werkzeuglos auf die Anschlussöffnung aufsetzen und kann bei Wartungsarbeiten problemlos entfernt werden. Das Nettogewicht beträgt 0,032 kg, die Verpackung ist kompakt mit den Maßen 230 × 118 × 159 mm. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Werktage. Für Anlagen mit mehreren Lasttrennschaltern empfiehlt sich die Bevorratung mehrerer Abdeckungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0320 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0320 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
23,00 × 11,80 × 15,90 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
230,00 x 118,00 x 159,00 mm |
| Nettogewicht |
0,032 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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