Produktbeschreibung
Die Kabelanschlussabdeckung kurz 3KF BG3 ist ein Zubehörteil für die SENTRON Lasttrennschalter mit Sicherungen der Baureihe 3KF Gruppe 3. Die kurze Ausführung deckt die Kabelanschlussbereich der Lasttrennschalter ab und schützt diese vor äußeren Einflüssen wie Verschmutzung, Staub und mechanischen Beschädigungen. Das Zubehörteil wird als Einzelstück geliefert und lässt sich werkzeuglos auf die Anschlussseite montieren. Die Abdeckung ist aus bruchfestem Kunststoff gefertigt und verfügt über eine gute Schlagzähigkeit. Das Nettogewicht beträgt 0,121 kg, die Verpackungsmaße sind 250 x 170 x 180 mm. Das Material erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 31.01.2016.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendung ist der Schutz von Kabelanschlüssen in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken für Maschinensteuerungen und Verpackungsmaschinen. Auch in Schaltschränken von Umspannstationen und Steuerräumen wird diese Abdeckung eingesetzt. Die kurze Variante ist besonders geeignet, wenn der Bauraum begrenzt ist oder wenn die Anschlüsse kompakt angeordnet sind. Eine regelmäßige Kontrolle und das Austausch verschlissener Abdeckungen trägt zur Betriebssicherheit bei. Die Lieferzeit beträgt regulär 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1210 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1210 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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25,00 × 17,00 × 18,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Lasttrennschalter mit Sicherungen 3KF |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
250,00 x 170,00 x 180,00 mm |
| Nettogewicht |
0,121 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 31.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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