Produktbeschreibung
Die Kabelabfangschiene A630 B1000 ist ein DIN-Montagezubehör zur Kabelorganisation und -führung in Schaltschränken der ALPHA-Serie. Die Schiene mit einer Breite von 1000 mm wird auf der Schaltschrankrückwand oder an Hutschienen befestigt und nimmt Kabelstränge auf, die von oben oder unten in den Schrank eingeführt werden. Das Nettogewicht beträgt 0,777 kg, die Verpackungsmaße sind 30 × 1000 × 15 mm. Die Abfangschiene verhindert das Durchhängen von Leitungen und sorgt für eine sichere, ordentliche Verlegung in Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Kabelführung in Stromverteilern für Maschinenbau, die Verdrahtung von Steuerspannungsschienen in Verpackungsmaschinen sowie die Ordnung von Sensor-Aktor-Leitungen in dezentralen Feldgerätegehäusen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu freien Kabeltrassen bietet die Abfangschiene eine feste, genormte Befestigungslösung, die Beschädigungen durch Vibration oder Bewegung minimiert. Die Schiene ist RoHS-konform und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Eine Lieferzeit von etwa 3 Tagen ermöglicht schnelle Nachbeschaffung bei Schaltschrankumbau oder Wartungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,7770 kg
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| Artikelgewicht: |
0,7770 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
3,00 × 100,00 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002625 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
30,00 x 1.000,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,777 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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