Produktbeschreibung
Die Isolierstoffblende 3NY1116 ist ein Zubehörteil für den Niederspannungsschalter 3NP50 und dient zur Abdeckung der Kabelschuh-Anschlüsse mit Hilfsschalter. Die Blende hat die Abmessungen 290x135mm und wird direkt an den Schalter montiert. Sie besteht aus Isolierstoff und erfüllt die RoHS-Richtlinie vollständig. Das Nettogewicht liegt bei 0,075 kg, die Verpackungsmaße betragen 291x133x2mm. Diese Blende ist typischerweise in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen erforderlich, um die Anschlusspunkte von außen abzusichern und zu isolieren. Sie
Anwendungsbereiche
wird häufig bei Installationen in Maschinensteuerungen und Steuerverteilern eingesetzt, wo Kabelschuhe auf den Schalter-Anschlussleisten aufgesteckt werden. In Verpackungsmaschinen und Industrieanlagen mit 3NP50-Schaltern ist die Isolierstoffblende ein notwendiges Zubehör zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einer bloßen Kunststoffkappe bietet die Isolierstoffblende eine stabile, montierbare Abdeckungslösung mit definierten Abmessungen. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage. Bestellung unter der Typbezeichnung 3NY1116 bei Siemens.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0750 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0750 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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29,10 × 13,30 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Einbausätze für Verteilersysteme |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
291,00 x 133,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,075 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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