Produktbeschreibung
Die Isolierstoffblende 3NY1104 ist ein Ersatzteil für den Niederspannungsschalter 3NP54 von Siemens. Die Kunststoffblende hat die Abmessungen 300 x 290 mm und dient als Isolier- und Abdeckungselement für Schalterschnittstellen. Das Teil wiegt etwa 102 Gramm und wird als Einzelstück geliefert. Die Blende ist RoHS-konform und erfüllt damit die aktuellen Anforderungen der Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener oder beschädigter Blenden in bestehenden Schaltschränken sowie die Wartung und Instandhaltung von Niederspannungsverteilern. In Schaltanlagen mit häufiger manueller Schalterbetätigung ersetzt die Blende abgegriffene oder gesprungene Originale und stellt damit die Isolationssicherheit wieder her. Das Kunststoffmaterial bietet gute Beständigkeit gegen mechanische Beanspruchung und erfüllt die Anforderungen für den industriellen Schaltschrankbau. Die Blende wird direkt an die Schalterfront des 3NP54 montiert. Bestellen Sie dieses Ersatzteil zur Gewährleistung einer sicheren und dauerhaften Schalterkonstruktion in Ihren Niederspannungsanlagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1020 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1020 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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30,00 × 29,00 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 290,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,102 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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