Produktbeschreibung
Die Isolationsplatte verlängert 3VA9211-0WJ30 ist ein Zubehörteil für die Siemens-Baureihe 3VA12 und dient als Isolationselement bei IEC-Schaltern bis 1250 A. Die Platte ist für 3-polige Schaltgeräte konzipiert und wird als Einzelstück geliefert. Das Ersatzteil ist RoHS-konform seit Oktober 2014 und erfüllt die europäischen Stoffbeschränkungen. Das Nettogewicht beträgt 43 Gramm, die Verpackungsmaße sind 150 x 120 x 30 Millimeter. Die Lieferfrist beträgt drei Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Austausch von verschlissenen oder beschädigten Isolationsplatten in bestehenden Schaltschränken sowie die Wartung und Instandhaltung von Niederspannungsverteilern. In Schaltanlagen für Maschinenbau und Anlagenbau wird das Ersatzteil zur Gewährleistung der Isolationssicherheit und Schutzklasse eingesetzt. Die Isolationsplatte wird als direktes Original-Zubehör von Siemens bereitgestellt und garantiert optimale Kompatibilität mit der 3VA12-Schaltgerätefamilie. Die Installation erfolgt werkzeuglos durch Aufsetzen auf die Schalteinheit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0430 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0430 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,00 × 12,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 120,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,043 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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