Produktbeschreibung
Die Isolationsplatte verlängert 2-polig ist ein Originalzubehörteil für die Siemens 3VA11 Schalterreihe. Die Isolationsplatte dient der elektrischen Trennung und Isolierung von Schaltkontakten in Niederspannungsschaltanlagen. Das Bauteil ist für den Einsatz in Schaltschränken bis 1250 A konzipiert und trägt zu einer sicheren Anordnung der Schaltmodule bei. Die Isolationsplatte besteht aus Isoliermaterial und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 01.04.2014. Das Zubehörteil ist einzeln verpackt und sofort einsatzbereit.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Schaltschrankbau mit mehrpoliger Modularsteuerung sowie die Nachrüstung und Reparatur bestehender 3VA11 Schalteranlagen in Verteilerräumen und Produktionsanlagen. Die Isolationsplatte kann direkt in die 3VA11 Schaltkontaktsysteme integriert werden und trägt zur Erhöhung der Schaltmodul-Sicherheit bei. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise drei Werktage. Das Nettogewicht liegt bei 12 Gramm, die Verpackung misst 115 x 100 x 13 mm. Bei größeren Schaltschrankprojekten sollte ausreichend Ersatzteil-Lagerbestand eingeplant werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0120 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0120 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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11,50 × 10,00 × 1,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
115,00 x 100,00 x 13,00 mm |
| Nettogewicht |
0,012 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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