Produktbeschreibung
Die Hutschiene 5ST1141 ist eine Tragschiene aus Stahlblech mit den Abmessungen 35x27x7,3 mm und einer Länge von 2000 mm. Das Profil ist ungelocht und Sendzimir-verzinkt, was eine hohe Korrosionsbeständigkeit in feuchten und aggressiven Umgebungen gewährleistet. Das Nettogewicht beträgt 0,69 kg bei einer Verpackungsgröße von 2010x90x40 mm. Die Hutschiene erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und ist REACH-konform. Diese Tragschiene wird in Schaltschränken und Steuerverteilern zur Befestigung von Betriebsmitteln wie Schutzschaltern, FI-Schaltern, Reihenklemmen und Stromschienen verwendet. Typische Einsatzorte sind Niederspannungsverteilungen in Maschinenbau, Anlagenbau und bei Elektroinstallationen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu gelochten Hutschienen ermöglicht die ungelochte Ausführung eine flexible und werkzeuggerechte Montage von Betriebsmitteln an beliebiger Stelle. Die Sendzimir-Verzinkung bietet zusätzlichen Korrosionsschutz gegenüber bloßem Stahlblech, besonders in Umgebungen mit erhöhter Feuchte oder chemischen Einflüssen. Die Lieferzeit beträgt regulär 3 Tage. Die Hutschiene ist Einzelware und wird in Einheiten zu 1 Stück verpackt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
2.010,00 × 90,00 × 40,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001285 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
2.010,00 x 90,00 x 40,00 mm |
| Nettogewicht |
0,69 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
20 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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