Produktbeschreibung
Der Holmträger 8GK9910-0KK38 ist ein Stahlzubehörteil für die sichere Befestigung von Montageholm in Schaltschranksystemen nach ALPHA DIN Standard. Das Befestigungselement besteht aus Stahl und ermöglicht die Montage von Tragschienen in verschiedenen Positionen innerhalb des Schaltschranks. Das Nettogewicht beträgt 0,087 kg, die Verpackungsabmessungen liegen bei 100 × 100 × 100 mm. Der Holmträger ist RoHS-konform seit 20.06.2011 und erfüllt die aktuellen Stoffbeschränkungen gemäß EU-Richtlinie. Die reguläre Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Montage von Tragschienen in Verteilerkasten und Schaltschränken für die Hutschienenbefestigung von Schützen, Klemmen und Modulen. Auch bei der Reorganisation bestehender Schaltschränke mit modularen Komponenten kommt dieses Zubehör zum Einsatz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu verschraubten Befestigungslösungen ermöglicht der Holmträger eine zügigere und effizientere Montage durch vorgefertigte Befestigungspunkte. Das Zubehörteil ist Teil des etablierten ALPHA DIN Systems von Siemens und gewährleistet Kompatibilität mit weiteren Komponenten dieser Schaltschrank-Modellreihe.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,7400 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0870 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
10,00 × 10,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002625 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
100,00 x 100,00 x 100,00 mm |
| Nettogewicht |
0,087 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
20 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 20.06.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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