Produktbeschreibung
Das Hilfsschütz 3RH2122-1AL00 aus der SIRIUS-Familie ist ein vierpoliges Schaltgerät mit 2 Schließerkontakten und 2 Öffnerkontakten für Wechselstrom 125 V, 50/60 Hz. Die Baugröße S00 mit Schraubanschluss ermöglicht kompakte Montage in Schaltschränken. Der Bemessungsspannungsbereich von AC 125 V und das geteilte Kontaktprogramm (2S + 2Ö) machen das Gerät zur Standardwahl für Verriegelungs- und Steuerlogiken in Industrieanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Interlocking-Beschaltung von Schützen in Förderbanlagen, die Sicherheitsverriegelung von Maschinen mit Dual-Channel-Anforderung sowie die Hilfsschalter-Bestückung in Verteilerkabinen für Schaltmaschinen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu reinen Schließer-Schützen (z.B. 3RH2122-1AF00) bietet die 2S+2Ö-Variante sowohl positive als auch negative Logik in einer kompakten Einheit, wodurch sich Platz und Verdrahtungsaufwand in der Schaltschrankbelegung reduziert. Das Gerät erfüllt RoHS-Anforderungen seit Oktober 2009 und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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6,15 × 5,00 × 7,75 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000196 |
| Produktfamilie |
Hilfsschütze SIRIUS 3RH2, 4- und 8-polig |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
61,5 x 50,00 x 77,5 mm |
| Nettogewicht |
0,00023 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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