Produktbeschreibung
Der Hilfsschalter 5ST3013-2 ist eine Zusatzeinrichtung für Reiheneinbaugeräte und wird in Kombination mit LS-Schaltern, Einbauschaltern und FI-Schutzschaltern von Siemens eingesetzt. Der Schalter verfügt über einen Schließer und einen Öffner (1S1Ö-Ausführung) mit kleiner Leistung und ermöglicht die Integration einer Prüftaste in die bestehende Schaltanlage. Die Ausführung ist speziell für die Reiheneinbaumontage auf 35-mm-Hutschienen konzipiert und kann mit Schaltern der Reihen 5SL, 5SY, 5SP sowie Einbauschaltern 5TL1, FI/LS-Schaltern 5SU1 und FI-Schaltern 5SV kombiniert werden. Das Nettogewicht liegt bei 69 Gramm, die Abmessungen betragen 90 × 18 × 80 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Prüfschaltung in Schaltschränken für Maschinen und Anlagen, die Integration von Funktionsprüfungen in FI/LS-Kombinationen sowie die ergonomische Erweiterung von Niederspannungsverteilern um manuelle Prüffunktionen. Bei Verwendung mit FI-Schaltern 5SU1 ist der Griffverbinder 5ST3805-1 erforderlich, um eine sichere mechanische Kopplung zu gewährleisten. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.04.2009 und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0690 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
90,00 × 18,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001286 |
| Produktfamilie |
Zusatzkomponenten |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 18,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,069 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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