Produktbeschreibung
Der Hilfsschalter 3RH1921-2KA02 ist ein zweiter seitlicher Hilfsschalterblock für die Schützbaureihe 3RT1 von Siemens. Das Gerät verfügt über zwei Öffner und wird über Federzuganschluss mit dem Schütz verbunden. Die unverzögerte Schaltausgabe ermöglicht direkte Signalweitergabe an Steuerkreise ohne Verzögerung. Der Hilfsschalter ergänzt das Schütz funktional um zusätzliche Schaltfunktionen und ermöglicht Rückmeldungen von Schützpositionen in übergeordnete Steuerungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Zustandsrückmeldung in Schaltschränken, die Verdrahtung von Verriegelungslogiken in Förderanlagen und Verpackungsmaschinen sowie die Fernüberprüfung von Schützschaltpositionen in dezentralen Steuerverteilern. Der Federzuganschluss ermöglicht schnelle und sichere Verbindung mit dem Schütz ohne zusätzliche Befestigungselemente.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separat installierten Hilfsrelais bietet der seitlich aufgesteckte Hilfsschalter eine platzsparende Lösung und sichere mechanische Kopplung mit der Schützposition. RoHS-konform seit 2006, vollständig rücknahmepflichtig nach EU-Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0510 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0510 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,50 × 7,50 × 2,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000041 |
| Produktfamilie |
Unverzögert |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
85,00 x 75,00 x 23,00 mm |
| Nettogewicht |
0,051 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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