Produktbeschreibung
Der Hilfsschalter 3RH1921-2EA20 ist ein seitlicher Zusatzschalterblock für das Schütz 3RT1 und bietet zwei Schliesserkontakte mit Federzuganschluss. Der unverzögerte Schalter wird seitlich an das Schütz montiert und erweitert damit die Schaltfunktionen des Schützes um zusätzliche Hilfsschaltungen. Die Ausführung mit Federzuganschluss ermöglicht eine sichere, werkzeuglose Verdrahtung ohne Drehmoment-Anforderungen und reduziert Verdrahtungsfehler in Schaltschränken. Der Schalterblock ist wartungsarm und bietet sofortige Kontaktreaktion ohne zeitliche Verzögerung.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Rückmeldung von Schützstellungen in Motorsteuerkombinationen, die Schaltung von Signalleuchtmittel bei Schützbetätigung sowie die Schutzbeschaltung in Steuerstromkreisen von Förderanlagen und Verpackungsmaschinen. Eine weitere häufige Anwendung ist die Verriegelung paralleler Schütze in Drehstrom-Softstartern. Der Hilfsschalterblock ist gemäß RoHS-Richtlinie konform und unterliegt der Rücknahmepflicht nach der WEEE-Richtlinie. Das Produkt ist Teil des bewährten Siemens-3RT1-Produktprogramms und garantiert hohe Kompatibilität mit den entsprechenden Schützgehäusen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0510 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0510 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,80 × 7,30 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000041 |
| Produktfamilie |
Unverzögert |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
88,00 x 73,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,051 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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