Produktbeschreibung
Der Hilfsschalter 3RH1921-2CA10 ist ein frontseitig montierbarer Zusatzschalter für Schütze der 3RT1-Serie von Siemens. Er verfügt über einen Schließerkontakt mit Federzugschluss, was eine sichere und Rückstellung des Kontaktes gewährleistet. Der Schalter wird direkt auf die Schützspule montiert und ermöglicht so die Realisierung von Hilfsfunktionen ohne zusätzliche Verdrahtung im Schaltschrank. Die unverzögerte Kontaktgabe erfolgt parallel zur Betätigung des Hauptschützes.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Rückmeldung von Schützstellungen in Steuerungsverteilern, die Verriegelung von Betriebsmittelgruppen in Förderanlagen und Pumpensteuerungen sowie die Signalverarbeitung in speicherprogrammierten Steuerungen. Der Federzugschluss bietet gegenüber reinen Magnetbehaftungen eine höhere Kontaktgebersicherheit, insbesondere bei hohen mechanischen Belastungen und Vibrationen im industriellen Umfeld. Für die Auswahl ist die Kompatibilität mit der jeweiligen Schützbaureihe entscheidend – dieser Hilfsschalter ist spezifisch für die 3RT1-Kontaktoren ausgelegt. Zubehörteile und weitere Kontaktkombinationen sind in der Siemens-Dokumentation verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0180 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0180 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
11,40 × 4,70 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000041 |
| Produktfamilie |
Unverzögert |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
114,00 x 47,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
0,000018 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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