Produktbeschreibung
Der Hilfsschalter 3KD9003-4 ist ein Zubehörteil für die Baureihe 3KD0 (Baugr. 01/02) und dient zur Erweiterung und Funktionserweiterung von Niederspannungsschaltgeräten. Der Block verfügt über eine Schließerkontakt- und eine Öffnerkontakt-Struktur (1S 1OE), die es ermöglicht, Schaltfunktionen zu verdoppeln oder komplexe Schaltlogiken abzubilden. Die Kontaktanordnung ist elektronikgerecht ausgelegt, sodass der Block unmittelbar auf den Schaltgerät-Grundkörper aufgesteckt werden kann. Der Hilfsschalter wird ohne Anschlussleitungen geliefert, wodurch die Verdrahtung flexibel an die jeweilige Anlagenkonfiguration angepasst werden kann. Das Nettogewicht beträgt 25 Gramm bei Verpackungsmaßen von 55 × 35 × 15 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Steuerungsaufgaben in Schaltschränken, etwa die Signalweitergabe von Betriebszuständen, die Freigabe von Steuerstromkreisen oder die Realisierung von komplexeren Schaltfunktionen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. Der Block erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 30. Juni 2020 und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektronik-Altgeräte nach der Richtlinie 2012/19/EU. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0250 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0250 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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5,50 × 3,50 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000041 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
55,00 x 35,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,025 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.06.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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