Produktbeschreibung
Der Hilfsmagnet 3VW9011-0AD18 ist ein Zubehörteil für die Leistungsschalter der Baureihe 3VA27 von Siemens. Das Gerät dient als Spannungsauslöser und Einschaltmagnet und ist für eine Betriebsspannung von 415 bis 440 V AC/DC ausgelegt. Der Magnet ist für die Nachrüstung in IEC-Schaltern bis 1600 A konzipiert und gehört zum umfangreichen Zubehör-Sortiment für 3VW8- und 3VW9-Schalter. Die Ausführung ST/CC (Spannungsauslöser/Einschaltmagnet-Kombination) ermöglicht eine flexible Ausstattung bestehender Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung von Steuerungsschaltern in Verteileranlagen mit Steuerspannungen im Bereich 415–440 V sowie die Ergänzung von Schaltschrank-Ausstattungen in Anlagen der Elektroverteilung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest verbauten Magnetventilatoren bietet das austauschbare Zubehörteil die Möglichkeit einer späteren Bestückung ohne Neuanschaffung des gesamten Leistungsschalters. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise fünf Werktage. Das Nettogewicht liegt bei circa 313 g, die Verpackungsmaße betragen 140 × 90 × 61 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3130 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VW8 und 3VW9, für IEC-Schalter 1600A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,313 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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