Produktbeschreibung
Der Hilfsmagnet 3VW9011-0AD06 ist ein Zubehörteil für Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27 von Siemens. Das Gerät funktioniert als Spannungsauslöser oder Einschaltmagnet und ist für eine Betriebsspannung von 120 bis 127 V AC/DC ausgelegt. Die Ausführung ST/CC ermöglicht flexible Integration in bestehende Schaltanlagen und Niederspannungsverteilungen. Das Nettogewicht beträgt 0,307 kg, die Verpackungsabmessungen sind 140 × 90 × 61 mm. Der Hilfsmagnet
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Schaltschränken zur Fernauslösung von Leistungsschaltern eingesetzt, etwa zur spannungsabhängigen Notabschaltung oder zur Fernsteuerung von Schützen in Industrieanlagen. Ebenso findet das Bauteil Verwendung in Automatisierungssystemen und dezentralen Steuerungen, wo es als Schalt- oder Auslöseelement für Niederspannungskreise fungiert. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie (gültig seit 29.06.2017) und ist REACH-konform. Die Regel-Lieferzeit beträgt fünf Tage. Der Hilfsmagnet wird als Einzelstück in der Mengeneinheit geliefert und stellt das Standardzubehör für Retrofit- und Wartungsaufgaben an bestehenden Siemens-Schaltanlagen dar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3070 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,307 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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