Produktbeschreibung
Der Hilfsmagnet 3VW9011-0AD04 ist ein magnetisches Schaltgerät zur Spannungsauslösung und zum Ferneinschalten von Leistungsschaltern der Baureihen 3WL10 und 3VA27. Das Gerät arbeitet mit einer Betriebsspannung von 60 V Wechselspannung oder Gleichspannung und vereint die ST/CC-Funktionen (Spannungsauslöser/Einschaltmagnet) in einem kompakten Bauteil. Das Zubehörteil ist speziell für den modularen Aufbau von Niederspannungsverteilern konzipiert und wird direkt an die Leistungsschalter montiert. Das Nettogewicht beträgt 0,23 kg, die Verpackungsmaße sind 140 × 90 × 61 mm. Der Hilfsmagnet findet typischerweise Anwendung in Schaltschränken für die Spannungsabhängige Abschaltung von Stromkreisen, etwa zum Schutz vor Spannungsausfällen oder zur ferngesteuerten Schaltung von Industrieanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu separaten Spannungsauslösern und Schützen reduziert die kombinierte ST/CC-Ausführung Platzbedarf und Verschaltungsaufwand im Schaltschrank erheblich. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 29.06.2017 und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen. Die Regel-Lieferzeit beträgt fünf Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,23 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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