Produktbeschreibung
Die Hilfsleiteranschlussklemme 3VA9110-0WC00 ist ein Zubehörteil für die Niederspannungsschaltereihe 3VA10 und 3VA11 der Baureihe Siemens 3VA9. Sie dient als Anschlussblock für Schraubenflachanschlüsse mit Größe 10 und ermöglicht die werkzeuglose oder werkzeuggestützte Verdrahtung von Steuerstromkreisen an IEC-Schaltern mit Bemessungsströmen bis 1250 A. Die Klemme ist kompatibel mit allen gängigen Schaltleistern der 3VA-Serie und wird direkt auf der DIN-Hutschiene oder am Schaltergehäuse befestigt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Steuerung von Schaltschränken in Niederspannungsverteilern, die Ansteuerung von Auslösemodalen in Antriebssystemen sowie die Erweiterung von bestehenden Schaltanlagen um zusätzliche Signaleingänge und Schaltbefehle.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu festen Direktanschlüssen bietet diese modulare Klemme maximale Flexibilität beim Umbau und bei der Anpassung an geänderte Verdrahtungsschema. Das Zubehörteil ist RoHS-konform seit dem 01.04.2014 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Lieferumfang: 1 Stück im Einzelpack.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0180 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0180 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
9,00 × 6,20 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 62,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,018 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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