Produktbeschreibung
Der Hilfsleiteranschlussklemmen-Bausatz 3KC9832-3 ist Zubehör für die 3KC8 Schaltreihe von Siemens und dient dem Anschluss von Hilfsleitern an Niederspannungsschaltern. Der Bausatz ist für die oberseitige Montage ausgelegt und umfasst alle Komponenten für einen 3-poligen Anschluss bei Bemessungsströmen bis 630 A. Das System ermöglicht eine sichere und normgerechte Verdrahtung von Steuerleitungen und Signalleitungen in Schaltanlagen. Die Anschlussklemmen sind speziell konstruiert für die Verwendung mit den 3KC8 Schaltgeräten und gewährleisten elektrische Verbindungen über längere Betriebsdauern. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Schaltschrank-Bestückung in Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und dezentralen Schaltanlagen sowie die Steuerstromkreis-Verdrahtung in Industrieanwendungen. Das Zubehör reduziert Montagezeit durch vorkonfigurierte Baugruppen und ermöglicht schnelle Feldaustausche bei Wartungsarbeiten. Der Bausatz enthält 1 Stück und ist RoHS-konform seit 30.04.2016 gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EU mit vollständiger REACH-Compliance. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 5 Tage, und das Nettogewicht liegt bei 329 Gramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3290 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3290 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
28,50 × 7,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
285,00 x 70,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
0,329 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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