Produktbeschreibung
Der Hilfsleiteranschluss 3NP1953-1BG30 ist Zubehör für Sicherungs-Lasttrennschalter der Serie 3NP1 und dient der Verdrahtung von Hilfskreisen in Niederspannungsverteilern. Das Bauteil passt auf die Baugröße NH2 und NH3 mit Schellen- oder Prismenklemmen und akzeptiert Leiterquerschnitte von 0,25 bis 1 mm². Das Set enthält drei fertig konfektionierte Anschlusseinheiten, die werkzeuglos montierbar sind. Die Lieferung erfolgt in kompakter Verpackung (80 × 67 × 5 mm, Gewicht 6 g) und ist innerhalb von 3 Arbeitstagen verfügbar.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Auslösespulen und Signalkontakten in Schaltschränken mit 3NP1-Lasttrennschaltern sowie die Anbindung von Überstrom- und Fehlerstromauslösern in Verteilern. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Ausrüstung von kompakten Verteilern in der Maschinenindustrie und Gebäudetechnik, wo mehrere identische Anschlüsse benötigt werden. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie (seit 10.11.2008) und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach EU-Richtlinie 2012/19/EU. Beim Austausch oder bei der Nachrüstung empfiehlt sich die Bestellung mehrerer Sets zur Lagerhaltung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,00 × 6,70 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 67,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,006 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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