Produktbeschreibung
Der Hilfsleiteranschluss 3NP1943-1BG30 ist Verschleißzubehör für Sicherungs-Lasttrennschalter der Baureihe 3NP1 und dient dem Anschluss von Hilfsleitern in Baugröße NH1. Das Zubehör ist für Leiterquerschnitte von 0,25 bis 1 mm² ausgelegt und wird mit Schellen- oder Prismenklemme befestigt. Die Ausführung entspricht den Anforderungen für sichere und Verbindungen in Niederspannungsschaltanlagen. Der Lieferumfang umfasst drei einzelne Anschlusskomponenten, was einer standardmäßigen Bestückung eines dreiphasigen Systems entspricht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Aufrüstung und Wartung von bestehenden Schaltanlagen, insbesondere die Nachrüstung von Steuerstromkreis-Verdrahtungen und die Erneuerung von beschädigten Hilfsklemmen in Industrieverteilern. Das Zubehör wird häufig bei Umbauten von Maschinensteuerungen und Schaltschranksanierungen benötigt. Das Produkt entspricht den aktuellen EU-Richtlinien: RoHS-konform seit 2008 und rücknahmepflichtig nach der Elektroaltgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die Lieferfähigkeit beträgt drei Werktage. Ergänzend zum Hilfsleiteranschluss sollten kompatible Klemmenblöcke und Trennbügel überprüft werden, um eine vollständige Ersatzteilbestückung zu gewährleisten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0080 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0080 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
2,50 × 1,70 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
25,00 x 17,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,008 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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