Produktbeschreibung
Das Heizgerät HG140 von Siemens ist eine Heizeinheit mit 45 W Nennleistung für den Spannungsbereich 110 bis 250 V AC. Es wird zur Temperaturregelung in Schaltschränken und Steuerverteilern eingesetzt, um Kondensationsfeuchte zu vermeiden und die Betriebszuverlässigkeit von Komponenten zu sichern. Das Gerät wiegt 0,258 kg und hat Abmessungen von 125 × 80 × 65 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind klimatisierte Schaltschranksysteme in Fertigungsanlagen, Verpackungsmaschinen und Verteileranlagen mit kritischen Elektronikkomponenten, wo konstante Innentemperaturen erforderlich sind. Das Heizgerät eignet sich besonders für Standorte mit hoher Luftfeuchte oder Temperaturchwankungen, wo ungeregelte Schaltschränke zu Kondensatbildung neigen würden.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu passiven Dämmmaßnahmen liefert die aktive Beheizung eine Temperaturhaltung unabhängig von Außenklimabedingungen. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Standard-Lieferzeit beträgt 10 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2580 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2580 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,50 × 8,00 × 6,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000737 |
| Produktfamilie |
Systemklimatisierung |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 80,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
0,258 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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