Produktbeschreibung
Das Heizgebläse 8MR2140-1A von Siemens ist eine Wärmequelle für die passive Temperaturregelung in Schaltschränken und Verteilergehäusen. Das Gerät arbeitet ohne eigenen Lüfter und wird mit 230 V Wechselspannung betrieben. Die Nennleistung beträgt 150 W. Das Heizgebläse ist Teil der Systemklimtaisierungsfamilie und gehört zur ETIM-Klasse EC000737 (Heizung für Schaltschränke). Mit einem Nettogewicht von 0,295 kg und kompakten Verpackungsmaßen von 1,2 x 0,1 x 0,1 mm bietet es eine platzsparende Lösung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind kleinere Schaltschränke in Maschinenbaukontrollsystemen und dezentralisierte Steuerungsgehäuse, wo eine passive Wärmezufuhr zur Vermeidung von Kondensation ausreicht. Auch in Prüfkammern und Laborschränken wird es zur Temperaturstabilisierung eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu aktiven Gebläseheizern benötigt dieses Modell keinen separaten Lüfter, wodurch es wartungsärmer läuft und keine zusätzlichen Belüftungsgeräusche verursacht. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 10 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2950 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2950 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,12 × 0,01 × 0,01 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000737 |
| Produktfamilie |
Systemklimatisierung |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1,2 x 0,1 x 0,1 mm |
| Nettogewicht |
0,295 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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