Produktbeschreibung
Die Hauptstromkreisklemme 3RA6920-2A von Siemens ist eine Federzug-Anschlussklemme für die Verdrahtung des Hauptstromkreises in Schaltanlagen und Energieverteilsystemen. Das Bauteil dient als Verbindungselement zwischen Hauptleitungen und Schaltgeräten und ermöglicht eine sichere, wiederholbare Kontaktierung ohne Schraubverbindung. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006 und unterliegt der Elektroschrott-Rücknahmepflicht gemäß 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt 0,135 kg, die Verpackungsmaße sind 113 x 98 x 47 mm. Die Regel-Lieferzeit liegt bei drei Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Hauptstromkreis-Verschrauchung in Niederspannungsverteilern, Frequenzumrichter-Schaltanlagen und Schaltschrankaggregaten für Maschinen- und Anlagenbau. In Schaltschränken mit hohem Verdrahtungsaufkommen ermöglicht die Federzug-Technik schnelle Servicearbeiten und Wartungen ohne Werkzeugaustausch.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schraubklemmen reduziert die Federzugtechnik die Montagezeit und vermeidet Verschleiß durch wiederholtes Anziehen. Die Klemme ist als Zubehörteil Teil des Siemens-Systemverbunds für modular aufgebaute Schaltanlagen. Eine schnelle Beschaffung ist durch die drei-Tages-Regel-Lieferzeit sichergestellt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1350 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1350 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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11,30 × 9,80 × 4,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000275 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
113,00 x 98,00 x 47,00 mm |
| Nettogewicht |
0,135 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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