Produktbeschreibung
Die Hauptsammelschienen-Trennwand UNT 2B HSSU/B350/T600 ist eine Unterteilungskomponente für die sichere Phasentrennung innerhalb von Schaltschränken und Verteileranlagen. Das Bauteil wird in der unteren Einbauposition montiert und weist eine Breite von 350 mm sowie eine Tiefe von 600 mm auf. Die Konstruktion ermöglicht eine Aufteilung des Sammelschienen-Systems und verhindert unbeabsichtigte Kontakte zwischen verschiedenen Spannungspotentialen. Das Nettogewicht von 3,367 kg und die kompakten Verpackungsmaße von 570 x 320 x 50 mm ermöglichen eine einfache Handhabung und Lagerung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Aufteilung von Drehstrom-Sammelschienen in Niederspannungsverteilern von Industrieanlagen sowie die Phasentrennung in dezentralen Schaltschranksystemen von Maschinen und Förderanlagen. Die Komponente findet ebenfalls Anwendung in der Aufteilung von Steuerstromkreisen von Freigabespannungen in Steuerverteilern. Das Material erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2014 und ist damit für den Einsatz in Europa zugelassen. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 14 Tage, die Mengeneinheit ist ein Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
3,3670 kg
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| Artikelgewicht: |
3,3670 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
57,00 × 32,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
570,00 x 320,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
3,367 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.08.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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