Produktbeschreibung
Der Hauptleitungsschutzschalter (SHU) 5SP3763-2KK03 ist ein 1-poliger Selektivschutzschalter mit E63 A Auslösecharakteristik und L3-Verzögerung. Das Gerät ist für die Spannungsebene 230/400 V AC ausgelegt und dient der Absicherung von Hauptleitungen in Niederspannungsverteilern. Die Auslösecharakteristik E63 L3 bietet verzögerte magnetische und thermische Auslösung und ermöglicht koordinierte Schutzstaffeln in mehrstufigen Schutzschemen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Hauptleitungsabsicherung in Gebäudeverteilern sowie die Absicherung von Versorgungsleitungen in Produktionsbetrieben und Gewerbegebäuden.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu B- oder C-Charakteristiken bietet die L3-Verzögerung einen größeren Toleranzbereich bei Einschaltströmen und ermöglicht somit eine feinere Koordination mit nachgelagerten Schutzschaltern ohne unnötige Auslösungen. Die selektive Arbeitsweise verhindert Ausfallkaskaden und reduziert Betriebsunterbrechungen in komplexen Verteilersystemen. Das Gerät ist RoHS-konform und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt 0,48 kg, die Verpackung misst 185 × 45 × 145 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4800 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
185,00 × 45,00 × 145,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001047 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
55 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 45,00 x 145,00 mm |
| Nettogewicht |
0,48 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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