Produktbeschreibung
Der Hauptleitungsschutzschalter SHU 5SP3735-2KK02 ist ein selektiv wirkendes Schutzschaltgerät für 1-polige Stromkreise mit Bemessungsstrom E35A und Auslegung L2. Das Gerät ist für Nennspannungen 230/400 V ausgelegt und wird auf Hutschiene E35 montiert. Der SHU-Schalter kombiniert die Funktionen Lasttrennung und Kurzschlussschutz in einem Gerät und dient dem Schutz von Hauptstromkreisen in Nieder-spannungsverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Verteilerdosen in Industrie-Schaltschränken, die Lastschaltung in Antriebssteuerschränken und die Schnellabschaltung von Stromkreisen bei Not-Halt-Funktionen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein thermischen Auslösern reagiert die selektive Charakteristik L2 verzögert auf Kurzschlussströme, wodurch vorgeschaltete Schutzgeräte zuerst auslösen können und damit eine koordinierte Schutzkettenabschaltung entsteht. Der Schalter erfüllt die Richtlinien RoHS 2011/65/EU und ist unter der ETIM-Klasse EC001047 (Selektiver Hauptleitungsschutzschalter) klassifiziert. Siemens bietet für diesen Schalter Erweiterungsmodule und Zusatzschütz an, um die Funktionalität auf 2- oder 3-polige Schaltungen zu erweitern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4810 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
185,00 × 45,00 × 145,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001047 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
55 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
185,00 x 45,00 x 145,00 mm |
| Nettogewicht |
0,481 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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